| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt nachstehend aufgeführte Zwecke, die ihren Ursprung im freiheitlich humanistischen Menschenbild haben: Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO); Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nr. 4 AO); Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Absatz 2 Nr. 7 AO); Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (§ 52 Absatz 2 Nr. 9); Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte und für Flüchtlinge sowie für Behinderte (§ 52 Absatz 2 Nr. 10 AO); Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Absatz 2 Nr. 13 AO); allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind (§ 52 Absatz 2 Nr. 24 AO); Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Absatz 2 Nr. 25 AO). Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Mitwirkung beim Aufbau der sozialen Infrastruktur in Bayern; Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Flüchtlingshilfe; Austauschprogramme für Jugendliche; Einrichtungen und Maßnahmen für Suchtkranke und psychisch Kranke; ambulante und teil-/stationäre Beratungs-, Vorsorge-, Betreuungs-, Behandlungs- oder Pflegedienste für Bedürftige, insbesondere behinderte, ältere oder kranke Menschen bzw. Pflegedienste für Schwerkranke; arbeitstherapeutische Beschäftigungsmaßnahmen, um schwer vermittelbare arbeitslose Personen, insbesondere benachteiligte Jugendliche, Behinderte und Flüchtlinge, beruflich zu qualifizieren und/oder sozialpädagogisch zu betreuen, um dadurch deren Eingliederung in den Arbeitsprozess selbstlos zu fördern; Organisation bzw. Durchführung von Fortbildungsseminaren und -kursen der beruflichen gesellschaftlichen und politischen Fort- und Weiterbildung für Jugendliche und Erwachsene; Herausgabe von Publikationen, die als Unterstützung der Satzungszwecke dienen bzw. deren Thematiken stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Rehabilitationseinrichtungen zu errichten und zu betreiben. |