Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
a) Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne von § 1 Wohnungseigentumsgesetz; b) Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume für Dritte; c) Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und die Nachweisung der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; d) An- und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen und für eigene Rechnung.