Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Absatz 2 WPO, insbesondere 1. betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen, 2. in steuerlichen Angelegenheiten zu beraten und zu vertreten, 3. Unternehmensbewertungen durchzuführen einschließlich der Erstattung von Gutachten auf diesem Gebiet, 4. auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten sowie 5. in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.