| Gegenstand | -der interne und internationale Handel mit Wirtschaftsgüter, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Güter handelt, -Vermietung von Immobilien -Gebäudereinigung -Bauabbrucharbeiten -Tätigkeiten im Holz- und Bautenschutzgewerbe -Bau- und Renovierungsarbeiten, insbesondere im Bereich Fliesen-, Platten und Mosaikbau, Bodenverlegung, Holzverarbeitung, Kabelverlegung im Hochbau ohne Anschlussarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen und Regale), Trockenbau, Bauwerksabdichtungen, Fassadenmontage, Raumausstattung, Tapezieren, Estrichlegung -Instandhaltung von Wohnanlagen -Hausmeistertätigkeiten soweit hierzu keine Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung erforderlich ist. |