Handelsregister B des Amtsgerichts Ingolstadt
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 8485
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
BBS Beton Bohren Sägen Nico Kosmehl
GmbH
b)
Neuburg a. d. Donau
Geschäftsanschrift:
Am Eichet 9, 86633 Neuburg a. d. Donau
c)
Ausführung von Kernbohrungen und
Schneidearbeiten in Beton, Ziegel und
Stahlbeton, Spezialverankerungen,
Teilabbrüche, Verkauf von Maschinen zur
Verwendung zu Kernbohrungen und
Schneidearbeit, Baustellenreinigung
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kosmehl, Nico, Neuburg a. d. Donau,
*XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.11.2017.
a)
24.11.2017
Roth
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Ingolstadt vom 29.11.2023 (Az. IN 400/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.11.2023
Vock
3
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 05.12.2023 (Az.
IN 400/23) aufgehoben worden.
a)
07.12.2023
Vock
Abruf vom 03.04.2024