Handelsregister B des Amtsgerichts Ingolstadt
Nummer der Firma:
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HRB 8473
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Heimatstolz UG (haftungsbeschränkt)
b)
Kösching
Geschäftsanschrift:
Klosterstraße 2, 85092 Kösching
c)
Produktion und Vertrieb von
personalisierten auf die Heimat bezogenen
Produkten , insbesondere Mode- und
Sporttextilien, Sonnen- und Skibrillen,
Handy-Notebookhüllen, Wohn- und
Modeaccessoires, unter der Eigenmarke
Heimatstolz.
4.500,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hill, Daniel Nicholas, Kösching, *XX.XX.1981
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.8.2017 mit Nachtrag vom
9.11.2017.
a)
16.11.2017
Dr. Tropschuh
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Ingolstadt vom 25.01.2023 (Az. IN 425/22) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
27.01.2023
Schneider
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Ingolstadt vom 17.02.2023 (Az. IN 425/22) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
23.02.2023
Schneider
Abruf vom 01.02.2024