Handelsregister B des Amtsgerichts Ingolstadt
Nummer der Firma:
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HRB 8293
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Cherubim UG (haftungsbeschränkt)
b)
Karlskron
Geschäftsanschrift:
Am Berg 6 a, 85123 Karlskron
c)
Erstellung, Modifizierung und Verkauf von
Software
5.000,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Lutz, Tobias, Karlskron, *XX.XX.1986
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Schachtner, Daniel, Geisenfeld, *XX.XX.1987
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 19.5.2017.
a)
06.06.2017
Dr. Tropschuh
2
a)
Cherubim GmbH
c)
Gegenstand geändert, nun:
Erstellung, Modifizierung und Verkauf von
Software sowie Verkauf von Merchandise
25.000,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2021 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR und die
Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand), 4
(Stammkapital) und 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen)
der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
a)
23.08.2021
Dr. Hartmann
Abruf vom 02.04.2024