| Gegenstand | alle Tätigkeiten im Bereich des Sicherheitsgewerbes, die nicht dem Genehmigungserfordernis nach § 34a Gewerbeordnung unterliegen, insbesondere Ausführung von Ordner- und Platzanweiser-Tätigkeiten bei Messen, Partys, Feiern, Festen, Fußballspielen usw.; alle Tätigkeiten im Bereich des Sicherheitsgewerbes, die dem Genehmigungserfordernis nach § 34a Gewerbeordnung unterliegen, insbesondere Bewachungsaufgaben von Objekten, Baustellen, Transport, Brandschutz und Werkschutz, Diskothekensicherheit, Veranstaltungsschutz, Personenschutz, VIP-Fahrdienste, Betrieb einer Detektei, Streifenfahrten, Eintrittskontrollen an Ein- und Ausgängen bei Veranstaltungen, Feiern, Festen, Partys, Fußballspielen sowie Durchführung von Pförtnerarbeiten, Schlüsseldienst wie Postkastenentleerung während des Urlaubs usw. |