| Gegenstand | alle Ingenieur- und Serviceleistungen, insbesondere Design, Entwicklung, Konstruktion, Realisation, Fertigung von Prototypen bzw. Prototypenteilen, Forschung, Erprobung, Planung und Projektmanagement sowie CAD-Leistungen aller Art bezüglich Fahrzeugen und Fahrzeugkomponenten, Verkehrssystemen, Werkzeugen, Vorrichtungen und Sondermaschinen; Dienstleistungen, insbesondere Personaldienstleitungen, Verleih von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie Planung, Bau, Finanzierungund Betrieb von Betreibermodellen für alle in § 3 Abs. 1 dieser Satzung genannten Tätigkeiten, ausgenommen Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedürfen |