einzelvertretungsberechtigt, solange kein weiterer Liquidator bestellt ist; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Planung und Errichtung von Wohnbauvorhaben, Ankauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, An- und Verkauf sowie Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und grundstücksgleichen Rechten, Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere bei Gesellschaften, deren Unternehmungsgegenstand der Erwerb, die Bebauung und die Bewirtschaftung von Grundstücken ist, soweit dazu eine Genehmigung nach § 34c GewO nicht erforderlich ist