Code: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (083)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Erbringen von Finanzdienstleistungen, die nach KWG nicht genehmigungspflichtig sind, dies sind: Vermittlung von Versicherungen, Vermittlung von Bausparverträgen, Vermittlung von Investmentfonds an in Deutschland zugelassene Kreditinstitute, Vermittlung von Finanzierungen an in Deutschland zugelassene Kreditinstitute