| Gegenstand | Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie Vermittlung des Abschlusses und Erbringung des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien (d.h. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume), Darlehen, Bauspardarlehen, Versicherungen sowie von Leasingverträgen und von Geschäften über den Erwerb von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften und ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, zwischen Kunden und lizenzierten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalanlagegesellschaften, ausländischen Investmentgesellschaften sowie Kreditinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen (das Recht, Gelder, Anteilsscheine oder Anteile von Kunden in Eigentum oder Besitz zu nehmen, besteht insofern nicht), Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds), Erwerb von sonstigen öffentlichen angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, Anteile an stillen Gesellschaften). |