Code: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (083)
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; sowie mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich nicht um Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft selbst und dem Vorstand handelt.
Gegenstand
- das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, jedoch auf eigene Rechnung und im eigenen Namen, nicht als Dienstleistung für Dritte; - die Erbringung von genehmigungsfreien Dienstleistungen im Bereich Verwaltung, Logistik, IT, Marketing, Finance, Organisationsentwicklung an verbundene Unternehmen sowie an solche Unternehmen, die den Mehrheitsaktionären der Gesellschaft und deren Angehörigen nahestehen (§§ 15 AO, § 1 Abs. 2 AStG); - Verwaltung des eigenen Vermögens