| Gegenstand | Beteiligung an anderen Unternehmen - gleich welcher Rechtsform -, Errichtung und Erwerb solcher Unternehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu unterhalten. Die Gesellschaft kann solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder solchen Unternehmen überlassen. Gegenstand des Unternehmens ist somit insbesondere auch die direkte oder indirekte Investition in Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und andere Kapitalanlagen, der Erwerb von Unternehmensteilen, Betriebsstätten und anderen Vermögensgegenständen sowie Beratung von Unternehmen in strategischen, finanziellen und ähnlichen Fragen einschließlich der temporären Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten und der dauerhaften Übernahme zentraler Aufgaben in den Bereichen Management, IT/EDV, Recht, Steuern, Revision, Controlling, Versicherungs- und Finanzwesen, Human Resources, Qualitäts-, Facility- und Fuhrparkmanagement, Marketing, Beschaffung sowie weiterer derart gelagerter Bereiche. Dazu gehören auch die Tätigkeiten der Vermögensverwaltung für verbundene Unternehmen, jedoch nicht die Vermögensverwaltung oder -vermittlung für Dritte, ebenso nicht das Bank-Kredit- und Finanzwesen, die rechtliche und/oder die steuerliche Beratung oder andere Tätigkeiten, zu denen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist |