Handelsregister B des Amtsgerichts Ingolstadt
Nummer der Firma:
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HRB 11670
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
KESSEL Beteiligungs SE
b)
Lenting
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 31, 85101 Lenting
c)
Verwaltung eigenen Vermögens und die
Beteiligung an anderen Unternehmen,
insbesondere auch als persönlich haftender
geschäftsführender Gesellschafter
120.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Vorstand:
Grenzebach, Stefan, Stadtbergen, *XX.XX.1973
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dirksen, Andreas, Bonn, *XX.XX.1969
a)
Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Satzung vom 28.03.2023.
Die Hauptversammlung vom 09.02.2024 hat die Satzung neu
gefasst. Dabei wurde geändert: Firma (bisher Atrium 266.
Europäische VV SE), Sitz (bisher Düsseldorf, Amtsgericht
Düsseldorf HRB 100453 ) und Gegenstand.
a)
26.02.2024
Dr. Hartmann
2
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Fürholzer, Andreas, Lichtenau, *XX.XX.1978
a)
07.03.2024
Vock
3
a)
Die Hauptversammlung vom 15.04.2025 hat in Abschnitt IV
(Aufsichtsrat) die Änderung der §§ 8 (Zusammensetzung und
Amtszeit des Aufsichtsrats) und 10 (Einberufung,
Beschlussfassung) der Satzung beschlossen.
a)
17.04.2025
Dr. Hartmann
Abruf vom 04.04.2026