Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beschickung von Festen, Volksfesten und Märkten, Feilbieten von alkoholischen Getränken im Rahmen von Veranstaltungen zum Verzehr an Ort und Stelle (vgl. § 56 Abs. 1 Nr. 3b GewO), Freibieten von und Abgabe von zubereiteten Speisen (Reisegastwirtschaft) und Ausschank von alkoholfreien Getränken (Reisegastwirtschaft), unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart, Betrieb eines Fahrtgeschäfts