Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Halten, Verwaltung und Verfügung über Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie Verwaltung eigenen Vermögens, nicht aber Tätigkeiten, die dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften oder dem Gesetz der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften unterfallen