| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist 2.1 die Förderung der Erziehung, Volks-und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung) 2.2 die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 der Abgabenordnung) 2.3 die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung) 2.4 Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (§ 53 der Abgabenordnung) 3. Diese Zwecke werden verwirklicht durch: 3.1 die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Erziehungs- und Bildungseinrichtungen (z. B. Kindergarten, Kita, Krippe, Kinderhaus, Schule, Hort, Spielgruppe, Jugendheim, Internat). 3. 2 die Förderungen, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten, Vorträgen, Weiterbildungsmaßnahmen und Veranstaltungen |