Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von jedem Geschäftsführer einzeln vertreten. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, vertreten immer zwei Geschäftsführer zusammen die Gesellschaft. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen
Gegenstand
Der Handel mit Waren aller Art, insbesondere aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Der Erwerb, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Immobilien in Zusammenhang mit land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen ist ebenfalls Gegenstand des Unternehmens.