Handelsregister B des Amtsgerichts Hof
Nummer der Firma:
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HRB 6317
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Malerfachbetrieb Home Style GmbH
b)
Schwarzenbach am Wald
Geschäftsanschrift:
Geroldsgrüner Straße 20, 95131
Schwarzenbach am Wald
c)
Maler- und Lackierhandwerk sowie der
Innenausbau.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kias, Joachim Jürgen, Schwarzenbach am Wald,
*XX.XX.1957
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Hüttner, Steffen Jürgen, Schwarzenbach am
Wald, *XX.XX.1988
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2021.
a)
23.04.2021
Schattner
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b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Hof vom 28.03.2022 (Az. IN 64/22) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
29.03.2022
Herpich
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b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 25.04.2022 (Az. IN
64/22) aufgehoben worden.
a)
27.04.2022
Herpich
Abruf vom 04.04.2024