Handelsregister B des Amtsgerichts Hof
Nummer der Firma:
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HRB 4721
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Family Care Ambulanter Pflegedienst
Familienpraxis Weißenstadt GmbH
b)
Weißenstadt
Geschäftsanschrift:
Poststraße 2, 95163 Weißenstadt
c)
Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kreutzer, Beate, Gefrees, *XX.XX.1964
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2010.
a)
19.08.2010
Severin
2
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Neeß, Hartmut, Marktredwitz, *XX.XX.1964
a)
19.06.2012
Herpich
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Hof vom 03.01.2014 (Az. IN 604/13) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
07.01.2014
Herpich
4
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Hof vom 24.02.2014 (Az. IN 604/13) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen
eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
24.02.2014
Herpich
5
b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts
Hof vom 03.09.2018 (Az. IN 604/13) nach Schlusstermin
aufgehoben.
a)
25.09.2018
Herpich
Abruf vom 01.02.2024