Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit dem Zweckverband Nordostoberfränkisches Städtebundtheater mit dem Sitz in Hof als dessen Vertreter vorzunehmen.
Gegenstand
Pflege und Förderung der darstellenden Kunst und der Kultur als freiwillige Aufgabe im Sinne von Art. 57 GO Bayern insbesondere durch den Betrieb der Einrichtungen und die Duchführungen von Theateraufführungen sowie sonstigen künstlerischen Veranstaltungen