Handelsregister B des Amtsgerichts Hof
Nummer der Firma:
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HRB 3023
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
LÖWEN-CENTRUM-AUTOMOBILE GmbH
b)
Marktredwitz
c)
Betrieb eines Kfz-Handels sowie die
Durchführung von Reparaturarbeiten an
Kraftfahrzeugen aller Art sowie alle damit
zusammenhängenden Tätigkeiten.
102.300,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Grimmer, Claus, Marktredwitz, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.12.1999
a)
21.08.2003
Jäger
b)
Tag der ersten
Eintragung: 03.02.2000.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 1 SB;
2
a)
Firma geändert, nun:
Heinrich Seeberger GmbH Kfz-Vertrieb und
Reparaturwerkstatt
b)
Geschäftsanschrift:
Klepperstr. 9, 95615 Marktredwitz
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2009 hat die
Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschafts- vertrages
beschlossen.
b)
Der Übergang der im Betrieb des Geschäfts der unter HRB 610
eingetragenen "Heinrich Seeberger GmbH Kfz-Vertrieb und
Reparaturwerkstatt", nun: "J. S. C. G. GmbH" mit dem Sitz in
Marktredwitz, begründeten Verbindlichkeiten ist
ausgeschlossen.
a)
15.05.2009
Stark
Abruf vom 26.03.2024