| Gegenstand | Die Mitwirkung der Ortsentwicklung und Ortssanierung, insbesondere bei An- und Verkauf von Grundstücken, Erschließung, Finanzierung, Mitwirken bei städtebaulichen Verträgen usw. Aufgabe des Unternehmens ist es hierbei, einen öffentlichen Zweck i.S.d. Art. 87 Abs. l S. l Nr. l der Bayerischen Gemeindeordnung i.V.m. Art. 83 Abs. l Bayerische Verfassung und Art. 57 GO zu erfüllen. Das Unternehmen nimmt hierbei nicht am vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teil, um Gewinn zu erzielen. Die Gesellschaft verwaltet eigenen Grundbesitz. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen. Davon ausgenommer ist eine Tätigkeit (als Makler, Baubetreuer und Bauträger o.ä.) gem. § 34 c GewO. Die Verwaltung von fremden Wohnungen und Grundbesitz ist eingeschlossen. Die Gesellschaft kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaues und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, bebaute und unbebaute Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Einrichtungen errichten und betreiben. Die Gesellschaft ist im besonderen Maße der Förderung der kommunalen Wohnungswirtschaft verpflichtet. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben handelt die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und beachtet hierbei insbesondere die Regelungen für gemeindliche Unternehmen der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Die Gesellschaft beschränkt ihre Tätigkeit auf das Gebiet der Marktgemeinde Zell. Die Gesellschaft darf Grundbesitz anpachten und entsprechend den Bestimmungen der §§ 2 und 3 bewirtschaften. |