| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Errichtung, die Entwicklung, der Betrieb, die Verwaltung und Vermietung sowie die Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland, die Gründung, der Erwerb und der Verkauf von und die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von eigenen Wertpapieren/Wertpapierfonds und die rentierliche Anlage von eigenen Finanzmitteln, die Gründung und der Betrieb von Unternehmen im In- und Ausland insbesondere im Bauhaupt- und -nebengewerbe sowie die Vermittlung von Vermögensanlagen, Beteiligungen, Finanzierungen und Bausparverträgen im Rahmen des § 34 c Gewerbeordnung, soweit sie nicht einer Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen bedürfen. Die Gesellschaft kann den Gesellschaftszweck selbst oder durch Beteiligungsunternehmen verwirklichen. |