Handelsregister B des Amtsgerichts Fürth
Nummer der Firma:
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HRB 8663
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
T.Wagner GmbH
b)
Oberasbach
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Vertrieb von Software und Hardware,
Erstellung von Software und
Softwareberatung.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Wagner, Elfriede, geb. Siegert, Litzlohe,
*XX.XX.1948
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Wagner, Thomas, Oberasbach, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.04.1989 zuletzt geändert am
07.09.2001
a)
25.09.2002
Zimprich
b)
Tag der ersten
Eintragung: 12.11.2001.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 41 ff. So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Sudetenstr.6, 90522 Oberasbach
a)
13.03.2012
Zeilinger
3
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Wagner, Elfriede, geb. Siegert, Litzlohe,
*XX.XX.1948
a)
09.10.2014
Czernek
Abruf vom 04.04.2024