Handelsregister B des Amtsgerichts Fürth
Nummer der Firma:
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HRB 6511
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
MDL JAZZ Musikproduktion GmbH
b)
Fürth
c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb eines Musikverlages und
Produktion und Vertrieb von Jazz-
Tonträgern und ähnlichem.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Wolf, Thilo, Dipl.-Kaufmann, Fürth
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.02.1997
a)
11.10.2002
Greiner
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.03.1997.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 8 ff. So.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Hans-Vogel-Str. 14, 90765 Fürth
a)
19.04.2012
Lemke
3
a)
Wavehouse Entertainment GmbH
c)
ist der Betrieb eines Musikverlages, die
Produktion und der Vertrieb von Musik,
Tonträgern und Ähnlichem, die Produktion
von Konzerten, TV-Sendungen und
Kundenevents sowie der Betrieb und die
Vermietung von Tonstudios
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2017 hat die
Satzung neu gefasst.
Dabei wurde geändert: §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand).
a)
19.04.2017
Dr. Höfling
Abruf vom 03.04.2024