Handelsregister B des Amtsgerichts Fürth
Nummer der Firma:
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HRB 3587
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
"Fliesen-Hofmann GmbH"
b)
Fürth
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Ausführung von Fliesen-, Platten-, Mosaik-
und Natursteinarbeiten sowie der Handel
mit Fliesen und dazugehörigem Material.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hofmann, Erich, Fliesenlegermeister, Fürth
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Hofer, Brigitte, geb. Hofmann,
Fliesenlegermeisterin, Fürth
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.12.1987
a)
15.11.2002
Bauer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.04.1988.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 4 ff. So.
2
b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Hofmann, Erich, Fliesenlegermeister, Fürth
a)
11.01.2005
Greiner
3
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Albert-Schweitzer-Str. 8, 90765 Fürth
a)
31.08.2011
Zeilinger
Abruf vom 27.03.2024