HRB 2416 AG Fürth · aktuell
Historischer Auszug
E-Werk Kulturzentrum GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Fürth
(Bay.)
b)
Sitz
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
4
2
Kommuni
kat
onszentrun.
a
E-Werk
Bewirtschaf
gesellschaft
mbH
b)
Erlangen
Gegenstand
des
Unternehmens
ist
der
Betrieb
einer
Gast-
wirtschaft
im
ehemaligen
Erlangen
in
Frl
en,
Fuch-
senwiese.
Die
Gesellschaft
darf
ferner
alle
sonstigen
Geschäfte
betreiben,
die
der
Erreichung
ihres
Hauptzwecks
dienlich
sind,
z.B.
die
Abhaltung
von
Veranstaltungen
und
die
Beteiligung
an
gleichartige
Unternehmen.
a)
E-Werk
Kulturzentrum
GmbH
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
ist
der
Betrieb
des
Kultur-
zentrums
E-Werk
in
Erlangen
und
anderer
öffentlicher
Ein-
richtungen
und
Räume,
die
vor
allem
der
Nutzung
für
Zwecke
der
Kultur,
der
Bildung,
der
Kinder-
und
Jugendarbeit,
der
Freizeitgestaltung
und
der
dazugehörigen
Gastronomie
dienen.Die
Gesellschaft
kann
ferner
alle
sonstigen
Geschäfte
betreiben,
die
der
Erreichung
und
Förderung
ihres
Hauptzwecks
dienlich
sind.
RS
103:
Karteiblatt
Handelsregister
Abteilung
B
(3.80)
Arbeitsverwaltung
Straubing
Elektrizitätswerk
der
Stadt
und
Förderung
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
’8
7
6
5
1
7
6
5
Grund-
Vorstand
oder
Persönlich
haftende
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
DM"
Geschäftsführer
Abwickler
4
5
6
Sych
Gerd,
.
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Student
in.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
5.
März
1982
Neumarkt
abgeschlossen.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
schäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
be-
stellt,
vertritt
er
die
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsführer
gemein-.
sam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
zusammen
mit
einem
Prokuristen
vertreten.
Durch
Beschluß
der
Gesellschafterversammlung
kann
einzelnen
Ramsauer
Quast
Hans-
Jürgen.
Elektro
ingenieur
in
Erlangen
S
181
BGB
erteilt
werden.
Zum
Geschäftsführer
mit
Alleinvertretungsbe-
Sych
Gerd,
.
Student
in
Neumarkt.
ch
Gerd
ıst
nicht
mehr
Geschäftsführer.
Zu
Geschäftsführern
je
mit
Alleinvertretungs-
befugnis
sind
bestellt:
Ramsauer
Michael,
Student
in
Erlangen
und
Quast
Hans-Jürgen,
Elektroingenieur
in
Erlangen.
Ramsauer
Michael
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
Der
Geschäftsführer
Quast
Hans-Jürgen
ist
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
und
als
‘Vertreter
eines
Dritten
uneinge-
schränkt
zu
vertreten.
Urban
Berndt,
geb.
04.07.1954,
Erlangen
Die
Gesellschafterversammlung
vom
16.
März
2000
hat
die
Satzung
insgesamt
neu
gefaßt.
Hierbei
wurde
die
Änderung
der
Firma
und
des
Gegenstandes
des
Unternehmens
und
die
entsprechende
Änderung
von
$
1
Abs.
1
und
von
$
2
der
Satzung
beschlossen.
Außerdem
wurde
das
Stammkapital
auf
EUR
umgestellt.
Der
so
errechnete
Betrag
wird
um
564,59
EUR
auf
25.000,--
EUR
herabgesetzt
und
anschlie-
Bend
um
50.000,--
EUR
auf
75.000,--
EUR
erhöht.
Dement-
sprechend
ist
8
4
der
Satzung
geändert.
Dem
neu
bestellten
Geschäftsführer
Urban
Berndt
ist
stets
Alleinvertretungsbefugnis
erteilt.
Er
ist
auch
be-
fugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsge-
schäften
mit
sich
selbst
und
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
oder
mehreren
Geschäftsführern
Alleinvertretungs
befugnis
und
Befreiung
von
den
Beschränkungen
deß
7?
ugust
1982
b)
Gesellschafts-
vertr.s.Bl.
8
£ff.
SoB
Fuchsenwiese
1
a)
16.
Wi
1990
a)
18,
Oktober
1990
use
28.
weil
0
Fi
b)
Gesellschafter-
beschluß
Bl.
150
ff
SoB
Satzung
Bl.
170
£f
SoB
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgeriht
Fürth
(Bay.)
Rückseite
von
Blatt
../.....
aa
Grund-
Nr.
Fi
Vorstand
'
a)
Firma
önlich
haft
der
)
Fi
oder
P
ersöninh
anende
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tagder
Eintragung
Ei
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Sitz
Stammkapital
esei
schalter
hrif
m
G
stand
des
Unternehmens
P
Geschäftsführer
und
Unterschrift
tragung
c)
Gegen
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
4
5
6
?
Die
Gesellschaft
kann
andere
Unternehmen
gleicher
oder
ähn-
licher
Art
übernehmen,
sich
an
ihnen
beteiligen
und
ihre
Ge-
schäfte
führen.
Die
Gesell-
schaft
verfolgt
im
Rahmen
ihres
Hauptzwecks
gemeinnützige
Zwecke,
insbesondere
die
För-
derung
der
Jugendpflege,
der
Bildung,
der
Kultur
und
der
Völkerverständigung.
Es
darf
keine
Person
durch
Ausgaben,
die
dem
Zweck
der
Gesellschaft
fremd
sind,
oder
durch
unver-
hältnismäßig
hohe
Vergütungen
begünstigt
werden.
11.
u
Fortsetzung
auf
dem.
..........
ten
Blatt