Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Gründung und der Betrieb Medizinischer Versorgungszentren (§ 95 SBG V) in der ambulanten Medizin sowie die Erbringung medizinischer Dienstleistungen einschließlich der Durchführung klinischer Studien und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.