Handelsregister B des Amtsgerichts Fürth
Nummer der Firma:
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HRB 21292
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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7
1
a)
PAYMENT-iT Gesellschaft für
Zahlungssysteme und Kartenprocessing
mbH
b)
Fürth
Geschäftsanschrift:
Kaiserstraße 170, 90763 Fürth
c)
Betrieb von elektronischen und
kartenbasierten Zahlungs- und
Auswertungssystemen, sowie teilweise
oder vollständige Durchführung der
technischen Verarbeitung von
elektronischen bzw. kartenbasierten
Zahlungsprodukten und aller damit
verbundenen bzw. zu erbringenden
Dienstleistungen. Auch Beratung und
Erbringung von Dienstleistungen in allen
Bereichen von elektronischen bzw.
kartenbasierten Zahlungssystemen,
insbesondere für kartenausgebende
Unternehmen sowie für Unternehmen, die
selbst die Verarbeitung von elektronischen
und kartengestützten Zahlungsprodukten
durchführen bzw. Dienstleistungen in
diesem Bereich erbringen.
26.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Rafalski, Thomas, Kösching, *XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.06.1996.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2024 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher München, Amtsgericht
München HRB 178824) der Satzung beschlossen.
a)
05.09.2024
Dr. Höfling
Abruf vom 06.10.2025