Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist zur Einzelvertretung berechtigt. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist jeweils erteilt.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Nutzung, Bewirtschaftung, Entwicklung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung sowie Sanierung oder Errichtung und der Verkauf von eigenen Immobilien und Grundstücken (kein Immobilien- und Grundstückshandel), soweit dies nicht einer eigenen Erlaubnis bedarf. Die Gesellschaft betreibt insbesondere keine nach § 34 c GewO erlaubnispflichtige Geschäfte.