| Gegenstand | 1. Der Verkauf von Bekleidung und Accessoires (insbesondere Handtaschen, Rucksäcke, Gürtel, Schuhe, Socken, Hüte), Brillen, Parfüms, Helmen, Uhren, Schmuck, Dekorationsartikeln, Einrichtungsgegenständen und Einrichtungsaccessoires und allgemein von allen Artikeln und Produkten, die für den Mode- und Designmarkt bestimmt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzel-, Groß- und Onlinehandel, sowie das Betreiben des entsprechenden Vertriebsgeschäfts 2. Die Beteiligung an der Leitung anderer Unternehmen im In- und Ausland, auch gemeinsam mit anderen Parteien 3. Der Erwerb, die Nutzung, die Veräußerung, die Vermietung, die Verpachtung, die Herstellung, die Verwaltung, das Management, der Betrieb und die Belastung von Gütern. 4. Die Deckung des Bedarfs an Finanzierungsmitteln der Konzerngesellschaften. 5. Der Abschluss von Verträgen - soweit in dieser Satzung keine Ausnahme vorgesehen ist - , in denen sich die Gesellschaft als Bürge oder Gesamtschuldner verpflichtet, für die Leistung eines Dritten einsteht oder Sicherheiten für eine Schuld eines Dritten leistet. |