Handelsregister B des Amtsgerichts Fürth
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 19003
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
creadix individual homedesign GmbH
b)
Fürth
Geschäftsanschrift:
Stadelner Hauptstr. 181, 90765 Fürth
c)
Der Handel mit Waren in den Kategorien
Baumaterial, Bausatzhäuser, Solaranlagen,
Heizungsanlagen, Garagen und Carport,
Außenanlagen, Möbel und Küchen,
Textilien, und Telekommunikationsgeräten,
Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich
Bauen, insbesondere Bauplanung,
Bauprojektierung, Entwurfsplanung,
Baubetreuung, Bauablauf, Koordination von
Gewerken und Handwerkern, der An- und
Verkauf von Fertigteilhäusern und
Bauteilen, sowie die Handelsvertretung für
Fertigteilhäuser, Vermittlung von
handwerklichen Dienstleistungen sowie die
Ausführung aller zu Sanierung und Neubau
gehörenden nicht meisterpflichtigen
Gewerken und die Vermittlung von
Telekommunikationsverträgen.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dopp, Robin, Fürth, *XX.XX.1997
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.07.2021.
a)
03.08.2021
Dr. Höfling
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Fürth vom 25.07.2022 (Az. IN 276/22) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
28.07.2022
Wegner
3
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 15.08.2022 (Az. IN
276/22) aufgehoben worden.
a)
16.08.2022
Wegner
Abruf vom 26.02.2024