| Gegenstand | - die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume gem. §34c GewO, - die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Verbraucherdarlehen gem. §34c GewO, - die Tätigkeit als Versicherungsmakler gem. §34d GewO, - die Anlageberatung und -vermittlung im Sinne des § 34f Abs. 1 Nr. 1 - 3 GewO: Anlageberatung und Anlagevermittlung zwischen Kunden und inländischen Instituten, Instituten oder Finanzunternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums, die die Voraussetzungen nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG erfüllen, Unternehmen, die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 53c KWG gleichgestellt oder freigestellt sind, Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften oder ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften oder Anbietern oder Emittenten von Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes, - die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen gem. §34i GewO, - die Beteiligungen an Unternehmen jedweder Art, - die betriebswirtschaftliche und finanzielle Unternehmensberatung sowie die Beratung über Vermögensanlagen; Rechts- und Steuerberatung sind ausgeschlossen. |