HRB 1872 AG Fürth · aktuell
Historischer Auszug
Bohn-Fliesen Karl-Heinz Bohn GmbH Fliesenfachgeschäft
Status: aktuell
Lädt...
Amtsgericht
Fürth
(Bay.)
Grund-
Vorstand
a)
Firma
oder
Persönlich
haftende
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
TagderEintragung
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
und
Unterschrift
Abwickler
b)
Beindrkungen
2
3
4
5
7?
1
a)
Karl-Heinz
Bohn
GmbH
Bohn
Karl-Heinz,
Fliesenleger-
b)
Fürth/Bayern
meister
in
Fürth,
c)
Gegenstand
des
Unterneh-
mens
ist
der
Handel
mit
und
die
Verlegung
von
Fliesen
aller
Art.
Die
Gesellschaft
ist
be-
fugt,
sich
an
anderen
Un-
ternehmen
zu
beteiligen,
ihre
Geschäftsführung
zu
übernehmen,
Zweignieder-
lassungen
zu
errichten
und
alle
Geschäfte
zu
tätigen,
die
geeignet
sind,
den
Ge-
genstand
des
Unternehmens
zu
fördern.
2
Bohn_
Rainer,
Fliesenleger,
Fürth
nn
4
a)
Bohn-Fliesen
Karl-Heinz
Bohn
GmbH
nu
2
Nr.
3355
Karteiblatt
HRB
Arbeitsverwaltung
Straubing
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
28,
Dezember
.
1979
abgeschlossen.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
schäftsführer.
Ist
nur
ein
Geschäftsführer
be-
stellt,
so
vertritt
diezr
die
Gesellschaft
al-
lein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäftsfüh-
rer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen
vertre-
ten.
Die
Gesellschafterversammlung
kann
be-
schließen,
daß
auch
beim
Vorhandensein
mehrerer
Geschäftsführer
alle
oder
einzelne
von
ihnen
Alleinvertretungsbefugnis
erhalten
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit
werden.
Zum
Geschäftsführer
mit
der.
Befugnis
zur
Al-
leinvertretung
ist
bestellt:
Bohn
Karl-Heinz,
Fliesenlegermeister
in
Fürth.
Er
ist
auch
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
und
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten,
a)
27.
ul
1980
N
b)Gesellschäftsver-
trag
Bl.4ff.SoB.
Zähstr.
1
Gerhard-Haupt-
mann-Str.
20
a)
17.
November
1988
h
b)
Gesellschafterbe-
schl1.B1.29
ff.SoB
Satzung
B1.37ff.SoB
Dem
Geschäftsführer
Bohn.
Rainer
ist
Alleinvertre-
tungsbefugnis
erteilt.
Er
ist
auch
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
oder
als
Ver-
‚treter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
Durch,
Beschluß
der
Gesellschafterversammlung
vom
28.
Oktober
1988
ist
die
Satzung
durch
Hinzufügen
des
&
14
-Jahresabschluß,
Gewinnverwendung-
ergänzt.
Bohn
Rainer
ist
nicht
mehr
Geschäftsführer.
a)
09.
Juli
1996
Die
Gesellschafterversammlung
vom
14.
September
2000
hat
die
Änderung
der
Firma
und
dementsprechend
von
8
1
Abs.
1
der
Satzung
beschlossen.
b)
Ges.-Besch
s.Bl.
58
ff.
SoB
Satzung
s.Bl.
64
ff.
SoB
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Fürth
(Bay.)
Grund-
Vorstand
Rückseite
von
Blatt
.....
a)
TagderEintragung
und
Unterschrift
b)
Bemerkungen
oder
Persönlich
haftende
b)
Sitz
;
Gesellschafter
Prokura
Reditsverhältnisse
Stammkapital
aa
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
wickler
Fortsetzung
auf
dem
7
ten
Blatt