Ist nur ein director bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere directors bestellt, so wird die Gesellschaft durch die directors gemeinsam vertreten.
Die Kapitalbeteiligung an Unternehmen und Projekten; Verwaltung der Beteiligungen und Vertretung der Unternehmensinteressen als assoziierter Gesellschafter, Anteilseigener; Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften als Komplementär.