Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG oder Kapitalanlagengesetz genehmigungspflichtig sind.