Handelsregister B des Amtsgerichts Fürth
Nummer der Firma:
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HRB 18412
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Eckart Holding GmbH
b)
Fürth
Geschäftsanschrift:
Kaiserstraße 30, 90763 Fürth
c)
das Halten und Verwalten, insbesondere die
Vermietung von gesellschaftseigenen
Immobilien sowie die Anschaffung weiterer
gesellschaftseigener Immobilien und die
Umschichtung des Immobilienbesitzes der
Gesellschaft. Tätigkeiten, für welche die
Gesellschaft eine behördliche
Genehmigung (wie z.B. gem. § 34 c GewO)
bedürfte, sind hingegen nicht Gegenstand
des Unternehmens.
1.000.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Eckart, Carl Friedrich, Fürth, *XX.XX.1941
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2020.
b)
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Eckart
Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Fürth (Amtsgericht
Fürth HRA 6900).
a)
30.11.2020
Linhardt-Ostler
2
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Pache, Stephan, Dietenhofen, *XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
28.10.2022
Hamberger
Abruf vom 23.02.2024