Handelsregister B des Amtsgerichts Fürth
Nummer der Firma:
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HRB 16496
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Der Wasserist GmbH
b)
Erlangen
Geschäftsanschrift:
Spardorfer Straße 37, 91054 Erlangen
c)
Entwicklung und der Vertrieb innovativer
Lösungen, um Mensch und Natur mit
gutem Wasser zu versorgen.
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Brunner, Stefan, Erlangen, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2017.
a)
30.11.2017
Linhardt-Ostler
2
b)
Die Brunner-Immobilien GmbH mit dem Sitz in Erlangen
(Amtsgericht Fürth HRB 3334) ist auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2025 und der
Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben
Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger
verschmolzen.
a)
18.09.2025
Dr. Höfling
3
a)
Brunner Immobilien GmbH
c)
Die Vermittlung von Immobiliengeschäften
aller Art einschließlich der Vermittlung von
Finanzierungen, die gewerbliche
Zwischenvermietung sowie die Verwaltung
von Haus- und Grundbesitz.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2025 hat die
Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des
Unternehmens) der Satzung beschlossen.
a)
18.09.2025
Dr. Höfling
Abruf vom 30.05.2026