| Gegenstand | a) der Ankauf und Verkauf von Grundbesitz jeglicher Art (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc.), auch im eigenen Namen und für fremde Rechnung, b) die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, c) die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben, d) als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, e) die Verwaltung von Grundbesitz aller Art, insbesondere die Durchführung von Hausverwaltungen, auch als Verwalter nach Wohnungseigentumsgesetz, f) der Handel mit Waren aller Art -Import und Export- soweit es hierzu keiner behördlichen Genehmigung bedarf. |