Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
folgende besonders förderungswürdige Zwecke i.S.d. § 10 b Abs. 1 EStG: a) Förderung der Jugendhilfe ( 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) b) Förderung der Erziehung ( 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke durch das Betreiben einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten und Schülerhort) in Fürth. Für die in der Kindertagesstätte zu leistende Erziehungsarbeit werden die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere diejenigen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG), berücksichtigt.