Handelsregister B des Amtsgerichts Fürth
Nummer der Firma:
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HRB 12881
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Sambale Holding GmbH
b)
Neustadt
Geschäftsanschrift:
Martin-Luther-Straße 31, 91413 Neustadt
c)
die Begründung oder der Erwerb, das
Halten, Verwalten und die Veräußerung von
unmittelbaren und mittelbaren
Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art
sowie die Erbringung von nicht
genehmigungspflichtigen Dienstleistungen
für diese Unternehmen und die Übernahme
von Geschäftsführungen an Personen- oder
Kapitalgesellschaften.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Sambale, Gerd, Architekt, Neustadt a. d. Aisch,
*XX.XX.1956
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2011.
a)
18.03.2011
Dr. Bierlein
2
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Sambale, Anna, Neustadt a.d. Aisch, *XX.XX.1958
a)
25.11.2011
Strauß
3
30.000,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2011 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR gegen
Sacheinlage und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der
Satzung beschlossen.
a)
14.06.2012
Linhardt-Ostler
Abruf vom 03.04.2024