Handelsregister B des Amtsgerichts Fürth
Nummer der Firma:
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HRB 10579
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Heid Architekten Generalplaner GmbH
b)
Zirndorf
c)
Der Gegenstand des Unternehmens ist
beschränkt auf die gestaltende, technische
und wirtschaftliche Planung von Bauwerken
oder im Städtebau, Planungsleistungen
gemäß den Leistungsbildern der
Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI), sowie Tätigkeiten als
Generalplaner.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Heid, Wolfram, Fürth, *XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Heid, Volker, Fürth, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2006.
a)
30.03.2006
Dr. Schultheiß
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
7 ff SB;
2
b)
Geschäftsanschrift:
Kreutleinstraße 22, 90513 Zirndorf
c)
Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach
Art. 3 Abs. 1, 4 und 6 des Gesetzes über die
Bayerische Architektenkammer und die
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
(BauKaG), insbes. auf die gestaltende,
technische und wirtschaftliche Planung von
Bauwerken oder im Städtebau,
Planungsleistungen, sowie Tätigkeiten als
Generalplaner. Die Leistungsbilder der
Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) werden beachtet.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2009 hat die
Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 2
(Gegenstand).
a)
08.05.2009
Dr. Bierlein
Abruf vom 17.02.2024