Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Er vertitt die Gesellschaft stets einzeln. Er ist befugt, die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten.