Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Teilnahme an der privat- und vertragsärztlichen ambulanten Versorgung der Patienten als fachübergreifende ärztliche geleitete Einrichtung nach § 95 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Abs. 1a SGB V als Medizinisches Versorgungszentrum. Das Medizinische Versorgungszentrum wird unter Beachtung des geltenden ärztlichen Berufsrechts und vertragsarztrechtlicher Bestimmungen gegründet und betrieben.