Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Anlage- und Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Nr. 1 KWG), die Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG) sowie Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1a Nr. 2 KWG), wobei keine Befugnis besteht, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten gehandelt wird. Ferner die Vermittlung von Darlehen im Sinne von § 34 c GewO.