Handelsregister B des Amtsgerichts Coburg
Nummer der Firma:
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HRB 7145
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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5
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7
1
a)
Schleicher Garten- u. Landschaftspflege
GmbH
b)
Rödental
Geschäftsanschrift:
Weinbergstr. 59, 96472 Rödental
c)
Garten- und Landschaftspflege sowie
Winterdienst
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schleicher, Kerstin, geb. Roos, Rödental,
*XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt:
Geschäftsführer:
Schleicher, Christoph, Rödental, *XX.XX.1988
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.08.2023.
b)
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß
Ausgliederungsplan vom 25.08.2023 sowie Beschluss ihrer
Gesellschafterversammlung vom 25.08.2023 und
Zustimmung des Inhabers vom 25.08.2023 das unter der
Firma Schleicher Garten- u. Landschaftspflege Inh. Kerstin
Schleicher e.K. mit Niederlassung in Rödental (Amtsgericht
Coburg HRA 5452) betriebene Unternehmen von der
Einzelkauffrau Schleicher, Kerstin, Rödental, *XX.XX.1966
übernommen.
a)
08.09.2023
Dr. Pfab
Abruf vom 02.04.2024