| Gegenstand | 1. Zweck und Gegenstand der Gesellschaft ist die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge unter der o.g. Firmenbezeichnung sowie die entgeltliche Übernahme von Hausverwaltungstätigkeiten in den Bereichen Mietverwaltung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Durchführung von Reparaturen, handwerkliche Dienstleistungen, entgeltliche Vermittlung, Ankauf, Verkauf oder Vermittlung von Baustoffen, Werkzeugen, Baumaschinen, entgeltliche Handwerkvermittlung und Beschäftigung eigener Handwerker sowie der Beschäftigung als Subunternehmer, An- und Verkauf von Immobilien oder Immobilieneinheiten, sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. 2. Die Gesellschaft ist zu diesem Zweck berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen, insbesondere auch Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu gründen, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Verträge mit Dritten zum Zweck der Erweiterung der Kapitalbasis zu schließen. 3. Die Gesellschaft kann jede ihrer Beteiligungen veräußern oder ihr Geschäft oder Vermögen insgesamt oder Teile davon abspalten oder an verbundene Unternehmen übertragen. Sie kann ferner Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen und/oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung(en) beschränken und Unternehmensverträge jeder Art abschließen sowie ihren Betrieb ganz oder teilweise in Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, ausgliedern oder solchen Unternehmen überlassen. 4. Die Gesellschaft kann sich darauf beschränken, den Unternehmensgegenstand gemäß Punkt 1 teilweise auszufüllen. |