Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind jeweils zwei von ihnen gemeinschaftlich oder einer von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von dem Verbot des § 181 BGB befreit werden.
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Schwimmbädern und Freizeit- und Tourismuseinrichtungen, Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, die Abgabe von Heilmitteln, die keine Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind, die Erbringung von physio- und ergotherapeutischen Leistungen sowie touristische Dienstleistungen.